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Der Name Demmin und das Haus Demmin
Bei der Stadt Demmin liegt noch heute die Ruine einer alten Burg, welche das Haus Demmin heißt. Die Burg soll vor alter Zeit von zwei (oder drei) Prinzessinnen erbaut worden sein. Sowohl die eine als die andere haben sich aber die Stadt zugeeignet und immer gerufen: Se is Din und Min. Davon hat die Burg und später die neben ihr erbaute Stadt den Namen Demmin erhalten.
Burg und Stadt haben früher nur einen Herrn gehabt und sind durch einen unterirdischen Gang verbunden gewesen, der so geräumig war, daß man mit einem Wagen darin hat fahren können. Später ist derselbe aber verfallen und die Burg zu dem Gute Vorwerk geschlagen worden, welches nahe dabei liegt. Dabei soll aber ausgemacht worden sein, daß die Burg nicht an die Stadt Demmin zurückfallen dürfe, so lange noch ein Stein von ihr auf dem andern liege, und dies ist der Grund, warum die Besitzer von Vorwerk um die Erhaltung dieser Ruine so besorgt sind.
Das fluchende Weib
Es wohnte im Jahre 1407 hier zu Demmin ein Edelmann, Namens von Kaland (oder Kahlden). Dieser hat wie andere Bürger gehandelt, gebraut und gemalzt. Derselbe hatte aber eine sehr böse und jähzornige Frau, diese hat an einem Sonntage ihrem Mädchen geheißen, Feuer unter die Darre zu machen. Nun hat aber diese gern in die Kirche gehen wollen, weil das Gesinde sonst nicht wohl in die Kirche kömmt, damit sie das Evangelium nicht versäume. Sie ging also in die Kirche, weil sie glaubte, daß nach geendigtem Gottesdienste immer noch Zeit genug wäre. So wie sie aber wieder zu Hause kommt, ist ihre Frau furchtbar zornig, flucht und tobt und sagt zu ihr, sie solle in tausend Teufel Namen Feuer anmachen. Das Dienstmädchen gehorcht auch und macht Feuer an. Kaum ist sie aber davongegangen, so brennt auf einmal das ganze Haus, das Feuer ergreift die nebenan stehenden Häuser, bis die halbe Stadt abgebrannt ist, ehe man nur den Brand löschen kann. Die Bürger aber waren so erbittert, daß sie den von Kaland aufsuchten, ihn mit seiner Frau ins Feuer zu werfen und auch zu verbrennen. Zu seinem Glück war er aber nebst seine Frau bereits entwichen. So nahm man das Dienstmädchen, peinigte sie und wollte heraus haben, ob sie nicht das Feuer verwahrloset habe. Sie blieb aber dabei, daß sie unschuldig sei, sie habe nach dem Feuer gesehen, es müsse die Rache Gottes sein.
Eine spätere Feuersbrunst (28. Juli 1656) soll eine Hexe, mit ihrem Manne, der Paul Albrecht hieß, verursacht haben.
Der Schatz
Im Jahre 1692 besaß ein Apotheker, Namens Johann Karl Treu, ein großes massives Haus auf der Straße, die der schnelle Lauf heißt; dasselbe liegt so, daß wenn man von dem Markte nach der Kahldischen Straße gehen will, die rechte Seite nach dem schnellen Lauf, die andere aber in der Kahldischen Straße nach dem Tor zu geht. Zu diesem kam ein altes Bauerweib und offenbarte ihm, in seinem Stalle sei ein großer Schatz vergraben, wie ihr in der vorigen Nacht geträumt habe. Er ging auch (12. April) hin und grub frisch darauf los, fand aber nur einen großen Kessel mit Kohlen, womit ihm wenig gedient war. In Hoffnung aber eines bessern grub er weiter und es halfen ihm dabei seine Tochter und seine hochschwangere Frau. Indem er aber zu weit und zu tief in die Erde minirte, schoß die schwere Mauer und das Erdreich nach, bedeckte und tötete den unvorsichtigen Schatzgräber, und es wurden auch die Tochter und Frau hierbei tötlich verwundet, aber sind noch beim Leben herausgezogen und erhalten worden.
Im Jahre 1752 kam wieder ein Schatzgräber nach Demmin, er gab vor, daß er ein Mönch sei und im Vatican oder der Bibliothek des Papstes zu Rom eine schriftliche Notiz, wo zu päpstlichen Zeiten die Klöster oder Andere ihre Schätze vergraben, gefunden und selbige entwendet hätte. Er verschaffte aber Keinem einen Schatz, sondern grub einen solchen für sich aus den Beuteln der Leichtgläubigen heraus.
Im Jahre 1770 fand sich abermals ein Schatzgräber und Wahrsager hier ein, allein der Magistrat ließ ihn beim Kopfe nehmen und gefangen setzen, seine Künste wurden untersucht und die Akten nach Stettin zum Spruche verschickt. Man wollte aber seine Schätze nicht haben, sondern verwies ihn damit aus der Stadt und dem Lande, diejenigen aber, welche ihn bei sich hatten graben lassen, mußten ihn im Gefängniß unterhalten und die Gerichtsgebühren, Sporteln und alle Unkosten tragen.
Original: Johann Georg Theodor Grässe, Sagenbuch des preußischen Staates